
Im Zuge der Weiterentwicklung des europäischen Verbraucherrechts wurde die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion („elektronischer Widerrufsbutton“) beschlossen. Ziel ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag online genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn online abgeschlossen haben.
Update (rechtskräftig beschlossen): Der elektronische Widerrufsbutton ist endgültig beschlossen (Bundestag: 19.12.2025, Bundesrat: 30.01.2026) und wird für alle B2C-Online-Shops mit Widerrufsrecht ab dem 19.06.2026 verpflichtend.
Vor diesem Hintergrund verpflichtet die Umsetzung der EU-Vorgaben Unternehmen, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (B2C) über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen, künftig eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen.
Wichtig: Die Regelung ist in Deutschland beschlossen, die Umsetzungspflicht greift jedoch erst ab dem gesetzlichen Stichtag.
Der elektronische Widerrufsbutton 2026 für alle B2C eCommerce Onlineshops & Onlinehändler
Es geht nicht um ein neues Widerrufsrecht, sondern ausschließlich um die technische Ausübung eines bereits bestehenden Widerrufsrechts.
✅ Klarstellung: Die Einführung ist gesetzlich beschlossen.
Die Umsetzungspflicht greift verbindlich ab 19. Juni 2026.
Stand 06. Februar 2026:
JA – der elektronische Widerrufsbutton ist BESCHLOSSEN.
Bundestag: 19.12.2025 · Bundesrat: 30.01.2026 · Pflicht ab: 19.06.2026
Verlauf & wichtige Daten (final)
- 03.09.2025: Gesetzentwurf durch BMJ/BMJV
- 16.10.2025: Erste Bundestagsberatung
- 19.12.2025: Beschluss Bundestag
- 30.01.2026: Zustimmung Bundesrat – final entschieden
- 19.06.2026: Pflicht tritt in Kraft
Wichtig: Wann ist der Widerrufsbutton wirklich Pflicht?
Der Button ist nur dann verpflichtend, wenn ALLE folgenden Punkte zutreffen:
- ✅ Vertrag mit Verbrauchern (B2C)
- ✅ Vertrag wird online abgeschlossen
- ✅ Abschluss erfolgt über eine Online-Benutzeroberfläche
- ✅ Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht
Kein Widerrufsbutton erforderlich bei:
- Reinen B2B-Shops (ohne Verbraucher-Checkout)
- Offline-Verträgen (Ladengeschäft, reine Telefonverträge)
- Waren/Dienstleistungen ohne Widerrufsrecht (z. B. kundenspezifische Anfertigungen, korrekt ausgeschlossen)
Plattformen & Marktplätze (Amazon, Etsy, Shopify & Co.)
Entscheidend ist, wer die Benutzeroberfläche kontrolliert.
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- Amazon, Etsy, Kaufland: meist Plattform verantwortlich
- Shopify / WooCommerce / Shopware: Händler selbst verantwortlich
⚠️ Händler sollten prüfen, ob die Plattform den Button rechtssicher bereitstellt – blindes Vertrauen schützt nicht vor Haftung.
Technische Mindestanforderungen (Pflicht)
1. Button
- Klare Beschriftung („Vertrag widerrufen“, „Jetzt widerrufen“)
- Dauerhaft sichtbar während der Widerrufsfrist
- Nicht nur im Footer
- Keine Dark-Patterns
2. Zweistufiger Ablauf
Stufe 1: Klick auf Widerrufsbutton
Stufe 2: Bestätigungsseite mit Vertragsdaten + finalem Button
➡️ Erst danach ist der Widerruf wirksam.
3. Bestätigung & Beweislast
- Unverzügliche Bestätigung per E-Mail
- Dokumentation von:
- Zeitpunkt des Widerrufs
- Vertrags-ID
- Versand der Bestätigung
Im Streitfall liegt die Beweislast beim Händler.
Typische Fehler & Abmahnfallen
- Button nur im Footer
- Kein zweiter Bestätigungsschritt
- Widerruf nur per E-Mail möglich
- Keine Bestätigungs-E-Mail
- Psychologische Abschreckung („Sind Sie wirklich sicher?“)
Umsetzungs-Fahrplan bis 19.06.2026
- Jetzt: Analyse & Planung
- 2025/2026: Technische Umsetzung
- Q2 2026: Tests & Rechtstexte
- ab 19.06.2026: Pflichtbetrieb
EU-Status: Welche Länder haben den Widerrufsbutton bereits national umgesetzt? (Stand: 06.02.2026)
Wichtig: Grundlage ist eine EU-Richtlinie (kein direkt EU-weit „einheitlich geltendes Gesetz“). Jedes EU-Land muss sie in nationales Recht umsetzen. Stand heute ist die Umsetzung u. a. in folgenden Ländern bereits erfolgt:
- Deutschland (beschlossen; Pflicht ab 19.06.2026)
- Frankreich (national umgesetzt)
- Dänemark (national umgesetzt)
- Litauen (national umgesetzt)
Hinweis: Weitere Mitgliedstaaten sind teils noch im Umsetzungsprozess oder haben (je nach nationalem Verfahren) noch keine final verabschiedete Umsetzung veröffentlicht.
Zwischenfazit
Die Pflicht ist beschlossen.
Unternehmen sollten nicht mehr abwarten, sondern die Umsetzung verbindlich vorbereiten. Wer den Button sauber integriert, minimiert Abmahnrisiken und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig.
FAQ
Ist der Widerrufsbutton aktuell Pflicht?
Nein – aber beschlossen. Pflicht ab 19.06.2026.
Ändert sich das Widerrufsrecht?
Nein. Nur die Art der Ausübung.
Muss ich jetzt handeln?
Ja – planen. Umsetzen spätestens bis Juni 2026.
Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss:
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit übernommen werden. Gesetzeslagen – insbesondere auf EU- und nationaler Ebene – können sich ändern oder unterschiedlich ausgelegt werden. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung und die konkrete Umsetzung im Einzelfall wird empfohlen, qualifizierten Rechtsrat (z. B. durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-/Wettbewerbsrecht) einzuholen. Empfehlung: eRecht24* oder IT-Recht-Kanzlei*.











