Die Cookie Hinweispflicht ist schon lange nichts Neues mehr, aber die Unklarheit ist nach wie vor gegeben. Eine Internetseite komplett ohne Cookies kann nur sehr rudimentär funktionieren. Ein Onlineshop ohne Cookies ist gar nicht möglich ohne Kunden zu verärgern und sobald sinnvolle Funktionen dazu kommen, wird es umso schwerer. Besucher-Tracking, also die Reichweitenmessung, als auch gewisse Marketing-Cookies sind selbstverständlich mittlerweile nur mit Einwilligung aktiv zu schalten und sollten dem Besucher auch VOR Seiteneinstieg an- oder abwählbar zur Verfügung stehen.
Der “richtige” Cookie Hinweistext gemäß EUGH, DSGVO und BGH-Urteil
Ein Cookie Hinweis mit Text zur Definition der konkreten Cookie-Situation je Internetseite oder Onlineshop ist verpflichtend. Grundsätzlich gilt im Rahmen des Datenschutzes immer:
Grundsatz der Datensparsamkeit
Liegt ein berechtigten Interesse vor
Hat der Nutzer die Möglichkeit die Seite auch ohne Statistik- & Marketing-Cookies zu nutzen?
Cookies, für geräteübergreifende Nutzerprofile sind vor allem:
Präferenz-Cookies
Statistik-Cookies
Marketing-Cookies
Sobald ein Nutzer identifiziert und nachverfolgbar ist, sollte eine aktive Einwilligung im Cookie Banner / Hinweis notwendig sein.
Erklärung der einzelnen Cookie-Gruppen:
Notwendig
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Präferenzen
Präferenz-Cookies ermöglichen einer Webseite sich an Informationen zu erinnern, die die Art beeinflussen, wie sich eine Webseite verhält oder aussieht, wie z. B. Ihre bevorzugte Sprache oder die Region in der Sie sich befinden.
Statistiken
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
Marketing
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind.
Nicht klassifiziert
Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir gerade versuchen zu klassifizieren, zusammen mit Anbietern von individuellen Cookies.
Beispiel Text für Cookie Hinweis als Vorlage
Die ausdrückliche Cookie-Einwilligung mit transparentem Cookies Hinweis Text
Folgende Textvorlagen für den EU Cookie Hinweis im Banner können zur Individualisierung genutzt werden:
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Tipp: Bereits im ersten Satz auf Tracking- und Marketingcookies mit genauer Bezeichnung hinweisen. Dazu zählen: Matomo (Piwik), Google Analytics, Google Tag Manager, Facebook-Pixel, Chat-Systeme, externe Marketingtools etc.
Wichtig: Nicht für die Funktion der Seite oder Webshop notwendige Cookies müssen mit einem Button einfach deaktivierbar sein!
Eine Checkliste für die gesamte Cookie-Thematik finden Sie von Dr. Schwenke hier.
So geht ein einfacher DSGVO Cookie Hinweis mit WordPress:
ist Gründer und Inhaber von pictibe. Er selbst beschreibt sich als einer der Glücklichen, die ihr Hobby zum Beruf machen konnten. Seine tägliche Aufgabe ist es, komplexe Zusammenhänge auf das Wesentliche zu reduzieren und daraus eine direkte Botschaft für Kunde und Mitarbeiter zu entwickeln.